Erlärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.bestwood-pellets.com/ veröffentlichte Website von best wood SCHNEIDER GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG) sowie der Barriereverordnung Baden-Württemberg (L-BGGVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen ergeben sich aus § 10 Absatz 1 L-BGG in Verbindung mit § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung am 01. Juni 2025.
Die Website ist vollständig barrierefrei.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt und zuletzt am 30.06.2025 überprüft. Die Bewertung basiert auf der EU-Durchführungsverordnung 2018/1523, Artikel 3 Absatz 1a.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns:
Kontakt für Barrierefreiheit:
best wood SCHNEDIER GmbH - Abteilung Marketing
Telefon: +49 (0)7355 9320-0
E-Mail: E-Mailadresse Marketing
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung erreicht wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BW)
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-0
E-Mail: ombudsstelle@barrierefreiheit-bw.de
Website: www.barrierefreiheit-bw.de/ombudsstelle